Das Erbrecht bietet auch für Privatpersonen viel Raum für Konflikte. Damit es nicht zu Streit kommt, sorgen wir im Rahmen vorweggenommenen Erbfolge und der Testamentsgestaltung für eine korrekt nach Ihren Wünschen geregelte Nachfolge.

Ohne letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) greift die gesetzliche Erbfolge. Die sich hieraus ergebenen Folgen sind vom Erblasser oftmals nicht gewollt, nicht bedachte Angehörige sind unzufrieden, es entsteht ein gewaltiges Streitpotential. Oftmals führt die gesetzliche Erbverteilung zu vermeidbarer Erbschaftssteuerlast und Zerschlagung des Familienvermögens.

Wir helfen Ihnen dabei, die Nachfolge nach Ihrem Willen zu gestalten und die gängigen Stolpersteine zu meiden. Auch beim Anfechten einer Erbschaftsregelung stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir gestalten die Nachfolge nach Ihrem Willen und minimieren gleichzeitig die Steuerlast.

Vermeiden Sie Streit und sorgen Sie für den Erbfall vor

In den allermeisten Fällen entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht dem Willen der Erblasser. Gerade dies sollte jeden dazu veranlassen, sich rechtzeitig fachkundig beraten zu lassen.

Hohe Steuerlasten vermeiden


Gerade aus steuerrechtlichen Aspekten kann es wesentlich vorteilhafter sein, den Nachlass bereits zu Lebzeiten, insbesondere durch Schenkungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge – zu regeln. Durch Inanspruchnahme der erbschaftssteuerrechtlichen Freibeträge alle zehn Jahre kann dadurch erheblich an Geld gespart werden, aber auch das Familienvermögen erhalten werden. Die vorweggenommene Erbfolge ist außerdem ein geeignetes Mittel, um Pflichtteilsansprüche zu mindern oder gar auszuschließen.


Wir beraten Sie, wie Sie die Steuerfreibeträge optimal nutzen können und die Vermögensverteilung bereits zu Lebzeiten optimieren.

Wir vertreten auch Erben


Nach Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir Erben beziehungsweise Miterben in Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker. Wir setzen ihre Ansprüche durch. Setzten Sie gerade im Konflikt unbedingt auf einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der entsprechenden Erfahrung im Erbrecht. Welche Strategie in ihrem Fall zum Ziel führt – von der kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis zur einvernehmlichen Lösung im Familienkreis – bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen nach eingehender Prüfung und Beratung.


Sie können erbberechtigte Angehörige zwar in Ihrem Testament enterben. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Enterbte komplett leer ausgeht. Dem steht der Anspruch auf den Pflichtteil entgegen, der – je nach Familienkonstellation – Ehepartnern, Kindern, Enkeln oder Urenkeln sowie den Eltern es Verstorbenen zustehen kann.
Die erbrechtlichen Regeln sind komplex und laden dazu ein, missverstanden zu werden.

Ob Erbfolge oder Steuern: Wir sagen, was im Erbfall wirklich gilt und helfen Ihnen mit ihrer Nachfolgegestaltung, damit Sie Ihr Vermögen auch wirklich so vererben, wie Sie es sich wünschen. Daher beraten und vertreten wir Sie bei der Nachlassplanung, um möglichst viel von dem von Ihnen geschaffenen Vermögen für Ihre Nachkommen zu erhalten.

Überlassen Sie Ihr Erbe nicht dem Zufall.