Verträge regeln einen großen Teil des Geschäftslebens. Deshalb spielt es eine entscheidende Rolle, dass diese gut durchdacht und rechtssicher sind.

Wenn es um die Prüfung oder Gestaltung von Verträgen jeglicher Art geht, können Sie sich auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen.

Auch bei der betriebswirtschaftlichen Planung finden Sie in uns einen zuverlässigen Partner. Wir berücksichtigen stets sowohl rechtliche als auch unternehmerische und steuertechnische Gesichtspunkte, um Ihnen eine umfassende Beratung bieten zu können. 

 

Wir helfen Ihnen beim Erstellen von eindeutigen und rechtssicheren Verträgen als Fundament Ihres wirtschaftlichen Erfolgs.


Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

Ob Arbeitsverträge, Mietverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Lieferverträge, Werk-/ Werklieferungsverträge, nur mit rechtssicheren Regularien sorgen Sie für reibungslose Abläufe in Ihrem Unternehmen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind oft umsatzsteuerliche Besonderheiten zu beachten und entsprechende gesonderte Meldungen zu erstellen.

Eindeutig formulierte Vertragsgrundlagen sind besonders wichtig, um Probleme zu vermeiden, ehe sie entstehen. Fehler, die bei unberatener Vertragsgestaltung entstehen, lassen sich im Nachhinein, auch mit anwaltlicher Hilfe, oft nur schwer und mit hohem Kostenaufwand korrigieren. Um kostspieligen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, kommt der eindeutigen und rechtssicheren Ausgestaltung von Verträgen ein großer Stellenwert zu. 

Wir erstellen für Sie rechtssicher formulierte Vertragsgrundlagen, damit das Fundament für Ihren wirtschaftlichen Erfolg gesichert ist. Außerdem übernehmen wir die laufende Überprüfung vorhandener Vertragsgrundlagen auf Aktualität und Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung für Sie.

Unter anderem beraten wir Sie bei folgenden Verträgen:

  • Gesellschaftsvertrag und Satzung
  • Geschaftsführervertrag
  • Anstellungsvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Kaufvertrag
  • Miet- oder Pachtvertrag

Rechtliche Beratung rund um Immobilien

Wir beraten unsere Mandanten insbesondere auch beim Abschluss, bei der Ausgestaltung und Überprüfung von Grundstückskauf-, Architekten– und Bauverträgen. Durch richtige Vertragsbestimmungen (z.B. über Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten, Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte) lässt sich viel Ärger und vor allem auch viel Geld sparen. Auch bei der Überprüfung der Wirksamkeit oder der Beendigung von Maklerverträgen und dem Provisionsanspruch des Maklers können wir Ihnen mit Sachkunde zur Seite stehen.

Außerdem unterstützten wir unsere Mandanten beim Erwerb von Bestandsimmobilien, bei der Planung, Durchführung und Finanzierung von Bauvorhaben, der Verwaltung von Immobilien, der Geltendmachung berechtigter Gewährleistungsansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Des Weiteren überprüfen und entwerfen wir Mietverträge im Bereich des Gewerberaummietrechts unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Darüber hinaus beraten wir auch Anleger, Bauträgergesellschaften und Projektentwickler bei der strategischen Portfolioentwicklung (Immobilienportfolios) und der wirtschaftlichen Nutzung von Immobilien. Wir entwerfen Ihre Gesellschaftsverträge für vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaften

Beim Insolvenzrecht gelten häufig Sonderregeln

Die Praxis zeigt, dass zu jeder wirtschaftsrechtlichen Beratung auch eine insolvenzrechtliche Beratung dazugehört. Auch in guten Zeiten sollte bereits an die Folgen einer eventuellen Insolvenz der Geschäftspartner gedacht werden. In der Insolvenz gelten häufig Sonderregelungen. Risiken hieraus können jedoch oftmals bereits im Vorfeld vermieden werden. Wir beraten Sie und gestalten Ihre Verträge immer auch vor dem Hintergrund einer eventuell irgendwann eintretenden Insolvenz des Vertragspartners. Dann ist es besonders wichtig über insolvenzfeste Sicherheiten, Ab- und Aussonderungsrechte zu verfügen, um nicht als Insolvenzgläubiger auf eine Insolvenzquote verwiesen zu werden.

Ist Ihr Vertragspartner insolvenzreif, bereiten wir für Sie den Insolvenzantrag vor und verwerten Ihre Sicherheiten bzw. setzen diese im laufenden Insolvenzverfahren und bei Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter durch.

Wir beraten die Geschäftsführer und die Gesellschafter eines in die Krise geratenen Unternehmens im Vorfeld eines Insolvenzantrages zur Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken aus der Insolvenz. Um eine Insolvenz zu vermeiden und gegebenenfalls rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können, behalten wir bei unserer laufenden steuerlichen Beratung stets die finanzielle Ausstattung unserer Mandanten im Blick.

Wirtschaftsrecht: Umfassende und vorausschauende Betreuung

Als vorausschauender und ergebnisorientiert denkender Unternehmer prüfen Sie im Vorfeld jeder unternehmerischen Entscheidung, wie Sie Ihre wirtschaftlichen Ziele möglichst risikoarm, kaufmännisch vernünftig und innerhalb des zulässigen rechtlichen Rahmens sowie für Sie und Ihre Geschäftspartner vorteilhaft umsetzen können.

Wir bieten Ihnen die hierfür erforderliche kontinuierliche, kompetente und vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Da wir Ihr Unternehmen gut kennen, erarbeiten wir mit Ihnen rasch und unkompliziert maßgeschneiderte Konzepte und setzen diese kompetent mit Ihnen um.

Finanzierungsberatung

Als Unternehmer sind Sie ständig gefordert, betriebliche Finanzierungs- oder Investitionsentscheidungen zu treffen.

Die Finanzierungsberatung ist ein weiterer Bereich, bei dem es zunächst darauf ankommt, bei der Auswahl der Finanzierungsmittel den richtigen rechtlichen Rahmen zu setzen, die steuerlichen Auswirkungen der Finanzierungs- oder Investitionsentscheidung zu prüfen und nicht zuletzt die betriebswirtschaftliche Situation zu bewerten.

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der für Ihr Unternehmen sinnvollen Finanzierungsform (z.B. Kauf oder Leasing, Darlehensfinanzierung, Umschuldung) und unterstützen Sie auch bei der Entscheidung über alternative Finanzierungsformen (z.B. Factoring, Venture Capital, stille (typische/atypische) Beteiligung), die Sie bei größeren Finanzierungbedarf für Forschung und Entwicklung sowie die Expansion und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens nutzen können. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Beratungserfahrung, um ein bestmögliches Finanzierungskonzept zu erarbeiten.

Unterstützung bei der Unternehmenssanierung

Der Zweck der Sanierung eines Unternehmens besteht darin, das betreffende Unternehmen aus einer wirtschaftlich ungünstigen Lage herauszuführen und seine Weiterexistenz auf dem Markt zu sichern.

Als Ausgangspunkt für ein erfolgreiches Sanierungskonzept erstellen wir zunächst einen Soll-/Ist- Vergleich für Sie. Anschließend erfolgt eine individuell den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens gerecht werdende Beurteilung der Sanierungsaussichten, das heißt, wir entwickeln eine Vorstellung davon, wie sich das Unternehmen in der Zukunft auf dem Markt darstellen wird und ob diese Vorstellung anhand einer Sanierung realisiert werden kann.

Ist dies der Fall, erstellen wir ein umfassendes Sanierungskonzept, mit welchem es Ihrem Unternehmen gelingen wird, die wirtschaftlich ungünstige Lage zu überwinden und sich wieder auf dem Markt zu positionieren.

Unternehmensverkauf und Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf bzw. –verkauf ist eine komplexe rechtliche Angelegenheit, welche rechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse erfordert und daher nur von fachkundiger Hand erfolgreich bewältigt werden kann.

Wir begleiten Sie bei sämtlichen Schritten und berücksichtigen dabei stets rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte.

Unter anderem unterstützen wir Sie bei folgenden Tätigkeiten:

  • Due Diligence
  • Finanzierungsberatung
  • Liquiditäts- und Investitionsplanung
  • Umstrukturierung, Spaltung und Fusion von Unternehmen
  • Optimale steuerliche Gestaltung des Kaufs bzw. Verkaufs
  • Dokumentation aller Daten und Dokumente 
  • Gestaltung eines Kaufvertrages

Überlassen Sie bei Ihrem Unternehmen nichts dem Zufall