Fast jeder dritte Steuerbescheid ist falsch!

Die Komplexität der Steuergesetze in Deutschland macht auch dem Finanzamt zu schaffen. Nicht wenige Steuerbescheide in Deutschland sind deshalb falsch, wie zahlreiche Quellen immer wieder berichten.

 

Mit uns verfügen Sie über einen Partner, der Sie bei fehlerhaften Veranlagungen effektiv unterstützt und dafür sorgt , dass Sie zu Ihrem Recht kommen!

Angefangen bei der grundlegenden Prüfung von Steuerbescheiden und den Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs, bis hin zu einem möglichen Einspruchsverfahren wir sind für Sie da.

Unberechtige Steuern müssen nicht gezahlt werden. Wir setzen uns für Sie ein – gegebenenfalls auch bis hin zum Bundesfinanzhof.

Verspricht ein Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg, setzen wir Ihre Interessen im Rechtsbehelfsverfahren durch!

Unberechtigte Steuern müssen nicht bezahlt werden.

Wir kommunizieren mit dem Finanzamt und stellen Korrektur- oder Änderungsanträge und beantragen die Aussetzung der Vollziehung oder die Stundung zu hoher Steuerfestsetzungsbeträge.

Sollte die Finanzverwaltung unseren Rechtsbehelfen nicht abhelfen, profitieren Sie von unserer Erfahrung beim Führen finanzgerichtlicher Streitigkeiten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Auf Basis unserer Erfahrung erläutern wir unseren Mandanten stets die Chancen und die Auswirkungen einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt und legen die Erfolgsaussichten dar.

Hinsichtlich der Kostenrisiken eines Rechtsstreits werden Sie selbstverständlich umfassend informiert, damit Sie auf dieser Grundlage Entscheidungen treffen können.

 

Wir setzen Ihre Interessen im Rechtsbehelfsverfahren durch!