Auch für Freiberufler spielen verschiedene gesellschaftsrechtliche Themen eine wichtige Rolle, um den langfristigen Erfolg sicherzustellen.
Freiberufler sind im Vergleich zu Unternehmern immer etwas Besonderes – nicht nur, was das Anmeldeprozedere betrifft, sondern auch bezüglich der Rechtsformen, mit denen sie sich selbständig machen können.
Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein wichtiger Grundstein für die freiberufliche Tätigkeit. Wir zeigen Ihnen, welche Rechtformen für Freiberufler passend sind und wo die jeweiligen Vor- und Nachteile liegen.
Die Wahl der Rechtsform bei Freiberuflern sollte gut überlegt sein.
Freiberufler gehören nicht zu den Gewerbetreibenden und werden auch nicht im Handelsregister eingetragen. Um die Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit vollumfänglich nutzen zu können, kommen in der Regel als Rechtsform das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) in Frage. Für bestimmte freie Berufe ist eine sog. Freiberufler-GmbH zugelassen. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
Einzelunternehmen als klassische Form des Freiberufs
Die klassische Variante, wie sich eine Partnerschaftsgesellschaft mit einem freien Beruf selbständig machen kann, ist das Einzelunternehmen. Es ist für den Einstieg in die Selbständigkeit gut geeignet, weil die Gründung sehr einfach ist. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, die Gründungskosten sind minimal, da eine Eintragung ins Handelsregister nicht erforderlich ist. Eine freiberufliche Tätigkeit braucht nur beim Finanzamt angezeigt zu werden.
Auf dem Einzelunternehmer lastet allerdings auch die gesamte Verantwortung für die Geschicke des Unternehmens. Ein Zusammenschluss mit anderen Freiberuflern kann daher vorteilhaft sein. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die GbR, ist die einfachste Rechtsform, um sich in einem Team selbständig zu machen. Sie entsteht automatisch, sobald mindestens zwei Freiberufler einen gemeinsamen geschäftlichen Zweck verfolgen.
Weitere Rechtsformen für Freiberufler
Bei der GbR haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Demgegenüber haften bei einer Personengesellschaft die einzelnen Partner neben der Gesellschaft nur dann, wenn einer der Partner selbst mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst war (§ 8 Abs. 2 PartGG). Auch gibt die Partnerschaftsgesellschaft im Vergleich zur GbR den ausgeschiedenen Partnern im Haftungsfall mehr Rechtssicherheit. Während bei der GbR erst die Kenntnis des einzelnen Gläubigers vom Ausscheiden des Gesellschafters die Verjährungsfrist von fünf Jahren in Gang setzt, beginnt diese bei der Partnerschaftsgesellschaft mit der Eintragung des Ausscheidens des Partners ins Partnerschaftsregister. Demnach bietet die Partnerschaftsgesellschaft mehr Rechtssicherheit und die Haftungsrisiken einzelner Partner können erheblich beschränkt werden.
Auch bei der Partnerschaftsgesellschaft haftet der Freiberufler allerdings mit seinem gesamten Vermögen unbeschränkt.
Eine relativ junge Rechtsform ist die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Diese wurde 2013 in das Gesetz aufgenommen. Mit der PartG mbB wird die Haftung für Berufsfehler der Partner gänzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Diese Rechtsform steht allen Personen offen, die auch eine PartG gründen können. Die PartG mbB kann jedoch nur in Kombination mit einer besonderen Vermögenshaftpflichtversicherung gegründet werden, die aktuell nur beratenden Ingenieuren, Patentanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten zur Verfügung steht.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH schützt den Unternehmer vor dem Verlust seines privaten Vermögens. Für manche Berufsgruppen kann der Zusammenschluss zu einer Kapitalgesellschaft allerdings verboten sein. Es ist daher zunächst zu klären, ob die GmbH für den jeweiligen Berufszweig überhaupt zulässig ist und wenn ja, welche weiteren Voraussetzungen das spezielle Berufsrecht für den Zusammenschluss von Freiberuflern in der Rechtsform der GmbH vorschreibt.
Gerade bei den Freiberuflern gibt es aufgrund der besonderen und unterschiedlichen, speziellen berufsrechtlichen Regelungen viel zu beachten. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall professionellen Rat einzuholen.
Sie haben eine Geschäftsidee entwickelt ? Wir begleiten Sie bei der Existenzgründung von der vorbereitenden Beratung über die Rechtsformwahl bis hin zur Anmeldung beim Finanzamt und ihren ersten Schritten als freiberuflicher Unternehmer.