Freiberufler sind im Gegensatz zu (gewerblichen) Unternehmen nicht zur sog. doppelten Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet. Es genügt eine einfache Buchhaltung (Verbuchung nur der Zahlungsströme) und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Eine saubere monatliche oder quartalsmäßige Buchführung ist aber auch hier zu empfehlen, wenn Sie nicht ohnehin als umsatzsteuerlicher Unternehmer hierzu verpflichtet sind.

Sollten Sie nur oder ganz überwiegend umsatzsteuerfreie Umsätze im Rahmen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erbringen, genügt aus steuerlicher Sicht eine Jahresbuchhaltung und steuerliche Gewinnermittlung durch Einnahme- Überschuss Rechnung.

Um stets aktuelle Auswertungen vorliegen zu haben, empfehlen wir mindestens eine quartalsweise Verbuchung aller Geschäftsvorfälle

Wir empfehlen deshalb auch unseren freiberuflich tätigen Mandanten mindestens eine quartalsmäßige Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, damit stets aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und Controlling Reports vorliegen, die bei Fehlentwicklungen der Ertrags- und Liquiditätslage ein rasches Gegensteuern ermöglichen. So haben Sie stets den Überblick und verfügen jederzeit über aussagefähige Unterlagen für etwaige Bankengespräche im Rahmen von anstehenden Investitionen.

Für die Bearbeitung der Finanzbuchhaltung setzen wir auch hier modernste Software der DATEV für die digitale Buchführung und die digitale Kommunikationsplattform Unternehmen online ein. 

Mehr Informationen zu unseren Leistungen zur Finanzbuchführung finden Sie im obigen Abschnitt für Unternehmer.

Zuverlässige Lohnbuchhaltung für Freiberufler

Wenn Sie als Freiberufler Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie wie Unternehmer zur Lohnbuchhaltung verpflichtet. Durch unsere umfassenden Kenntnisse im Steuer- und Arbeitsrecht garantieren wir Ihnen eine zuverlässige und rechtssichere Ausführung Ihrer Lohnbuchführung.

Mehr Informationen zu unseren Leistungen zur Lohnbuchführung finden Sie im obigen Abschnitt für Unternehmer.

 

Sparen Sie Zeit und Ressourcen bei der Buchführung!