Bei Unternehmen ist die Gestaltung der Nachfolge von besonderer Bedeutung, sodass die unkontrollierte Erbfolge vermieden und der Bestand des Unternehmens gesichert werden kann.

Unternehmer sind in aller Regel schlecht beraten, wenn sie im Nachfolgefall allein auf die gesetzlichen Regelungen des Erb-, Gesellschafts– und Steuerrechts vertrauen. Hierdurch kommt es in den seltensten Fällen zu befriedigenden Nachfolgelösungen und oft auch zu vermeidbaren Steuerbelastungen.

Nur wer die Weichen für die Unternehmensnachfolge rechtzeitig stellt, kann ein maßgeschneidertes Nachfolgemodell entwickeln.

Sichern Sie den Fortbestand Ihres Unternehmens

Als Unternehmer trifft Sie dabei nicht nur die Frage, wer ihr Unternehmen nach dem Tod weiterführen wird. Es geht hier vor allem auch darum, ob Vermögen zu Lebzeiten des Schenkers oder erst im Todeszeitpunkt des Erblassers übergehen soll und welche steuerlichen Folgen dabei ausgelöst werden.

Denn: Nur wer die Weichen für die Unternehmensnachfolge rechtzeitig stellt, kann im Ergebnis ein maßgeschneidertes Nachfolgemodell entwickeln. Der richtige Zeitpunkt für die Einleitung der Unternehmensnachfolge kann von entscheidender Bedeutung für das Gelingen des Generationenwechsels sein. Die frühzeitige Anpassung der Rechtsform und Struktur des Unternehmens an die beabsichtigte Nachfolge sowie die sukzessive Übertragung in vorweggenommener Erbfolge gehören zu den wichtigsten Maßnahmen der Nachfolgegestaltung.

Ein weiteres Instrument der Unternehmensnachfolge ist die Stiftung, welche gerade dann eine geeignete Lösung sein kann, wenn die Zersplitterung des Unternehmens bei Erbgängen oder durch Veräußerung von Beteiligungen vermieden werden soll. Auch für den Fall, dass Sie keine Nachkommen haben oder diese nicht bedenken möchten, ist die Gründung einer Stiftung in Erwägung zu ziehen.

Die Wahl des ehelichen Güterstands eröffnet darüber hinaus erhebliche Gestaltungsspielräume, um Steuern im Erbfall zu sparen.

Die angesprochenen Gestaltungsmöglichkeiten zeigen bereits, dass es im Rahmen der Nachfolgegestaltung wenig erfolgsversprechend ist, sich nur mit dem Erbrecht zu befassen. Entscheidend ist dagegen ein umfassender Überblick über alle den Nachfolgefall betreffenden rechtlichen Themengebiete. Dies setzt vor allem gute Kenntnisse des Erbrechts, des Steuerrechts und des Gesellschaftsrechts voraus. Nachdem diese Rechtsgebiete drei unserer Kernkompetenzen darstellen, sind wir die Ansprechpartner für Sie, wenn es um die ideale Gestaltung ihrer Unternehmensnachfolge geht.

Nutzen Sie unser umfassendes Fachwissen und unsere langjährige Beratungserfahrung in diesen Rechtsgebieten zu Ihrem Vorteil.

Wir erörtern mit Ihnen zunächst Ihre Vorstellungen und Wünsche, zeigen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf und erarbeiten dann gemeinsam eine durchdachte Gesamtlösung. Besonderes Augenmaß legen wir dabei darauf, den Anfall von Steuern auf das vermeidbare Maß zu beschränken. Selbstverständlich erstellen wir für Sie alle notwendigen Rechtsgrundlagen (Testamente, Erbverträge, Gesellschaftsverträge, Übertragungsverträge) nach Ihren Bedürfnissen.

Was wir Ihnen im Einzelnen anbieten:

Was wir Ihnen im Einzelnen anbieten:

  • Erstellen von letztwilligen Verfügungen
  • Gestaltungsberatung hinsichtlich der Erbfolge
  • Rechtliche und steuerliche Beratung zur Vermögensnachfolge
  • Unternehmensbewertung
  • Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen
  • Güterstandregelungen
  • Entwicklung einer idealen Unternehmens- und Vermögensstruktur für die Nachfolge
  • Umstrukturierung des Unternehmens
  • Beratung hinsichtlich der Gründung einer Stiftung
  • Erstellen der Erbschafts-/und Schenkungssteuererklärung

Überlassen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens nicht dem Zufall!